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Begleitetes Besuchsrecht (BBT)
Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Eltern, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht alleine begegnen dürfen oder sollten.
Es kommt dann in Frage, wenn das Kindswohl gefährdet ist oder das Vertrauen in dasselbe nicht gewährleistet ist. Kinder und Eltern/Elternteil sollen sich trotz dieser speziellen Umstände so natürlich als möglich begegnen können.
Durch die Begleitung ist das Kind geschützt. Der zu begleitende Elternteil ist vor falschem Verdacht sicher und hat die Möglichkeit, eine adäquate Kontaktaufnahme zu üben wobei er durch ein persönliches Coaching unterstützt wird. Der/die InhaberIn der elterlichen Sorge kann sich darauf verlassen, dass das Kind gut aufgehoben ist. Die Besuche werden vor-
Ziel
Ziel ist die Entwicklung und Vertiefung einer tragfähigen Beziehung, die unabhängig von der Begleitung gelebt werden kann. Die Gewährleistung des Kindeswohls steht dabei immer im Zentrum.
Wie
Die Begleitung kann am Wohnort des zu begleitenden Elternteils stattfinden oder in der Natur, durch den Besuch eines Spielplatzes etc. Es soll Raum für eine Beziehungsgestaltung gegeben sein, die nicht zu sehr durch Konsumorientierung (Kino, Vergnügungsparks etc.) eingeschränkt wird, sondern persönliche Ressourcen und Interessen unterstützt.
Siehe auch -